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Boniert! · Version 1.0 · Stand: 23. Juni 2026

Sicherheitsstandards zum Schutz von Kindern

Boniert! verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung von Kindern.

Inhalt

  • Geltungsbereich
  • Mindestalter
  • Verbotene Inhalte und Handlungen
  • Schutzmaßnahmen
  • Meldemöglichkeiten
  • Prüfung und Maßnahmen
  • Aufbewahrung
  • Kinderschutzkontakt

1. Geltungsbereich und Verantwortliche

Diese Sicherheitsstandards gelten für die soziale Community-App Boniert! und alle darin bereitgestellten Community-, Kommunikations- und Standortfunktionen.

Betreiber:

  • Ing. Mst. Heinz Mayr, BSc., LL.M., EUR ING, Fischachstraße 27, 5101 Bergheim, Österreich
  • Ing. David Wolf, BSc., EUR ING, Thomannweg 177, 5440 Golling, Österreich

Kontakt und Kinderschutz-Anlaufstelle: zachbaibai@gmail.com

2. Mindestalter

Boniert! darf nur von Personen ab 16 Jahren genutzt werden. Bei der Registrierung müssen Nutzer aktiv bestätigen, dass sie mindestens 16 Jahre alt sind und die Nutzungsbedingungen akzeptieren. Dabei handelt es sich um eine Selbstauskunft und nicht um eine Prüfung eines amtlichen Ausweises.

Wird uns bekannt, dass ein Konto von einer Person unter 16 Jahren genutzt wird, prüfen wir den Hinweis und können das Konto sperren oder löschen. Ein mutmaßlich zu junges Konto kann in der App über das Nutzerprofil gemeldet werden.

Diese Standards schützen alle Personen unter 18 Jahren als Kinder – unabhängig vom Mindestalter der App.

3. Null-Toleranz gegenüber sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung von Kindern

Boniert! verbietet ausnahmslos Inhalte und Handlungen, die den sexuellen Missbrauch oder die sexuelle Ausbeutung von Kindern darstellen, fördern, ermöglichen, anbahnen oder verherrlichen. Das Verbot gilt insbesondere für:

  • Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern (CSAM), einschließlich realer, computergenerierter oder anderweitig manipulierter Darstellungen;
  • sexualisierte Darstellungen von Minderjährigen;
  • Cyber-Grooming und die Anbahnung sexueller Kontakte mit Kindern;
  • Aufforderungen an Kinder, sexuelle Handlungen vorzunehmen oder intime Inhalte zu erstellen oder zu teilen;
  • sexuelle Erpressung (Sextortion), Drohungen oder Erpressung im Zusammenhang mit intimen Inhalten;
  • Kinderhandel oder die Anwerbung von Kindern zum Zweck sexueller Ausbeutung;
  • das Anbieten, Anfordern, Tauschen, Verlinken, Speichern oder Verbreiten entsprechender Inhalte;
  • Versuche, Meldungen, Sperren oder andere Schutzmaßnahmen zu umgehen.

Diese Verbote gelten für sämtliche nutzergenerierten Inhalte und Interaktionen in Boniert!, insbesondere für Profilnamen und Profilbilder, Bonierungen, Fotos und GIFs, Getränkenamen, Nachrichten und Nachrichtenvorlagen, Reaktionen, Gruppen, Events, Tags sowie freiwillig geteilte Standortinformationen.

4. Schutzmaßnahmen in der App

  • Nutzer können Bonierungen und Nutzerprofile direkt in der App melden.
  • Nutzer können andere Nutzer blockieren. Eine Blockierung beendet gegebenenfalls die Freundschaft und unterbindet bzw. filtert weitere Inhalte, Kontaktaufnahmen und Benachrichtigungen des blockierten Kontos.
  • Meldungen werden mit dem gemeldeten Inhalt oder Profil, dem angegebenen Grund, Zeitstempeln und für die Prüfung erforderlichen Metadaten gespeichert. Das zuständige Team wird über neue Meldungen informiert.
  • Bestimmte von Nutzern erstellte Nachrichtenvorlagen werden vor der Veröffentlichung automatisiert auf unzulässige Texte geprüft. Automatische Prüfungen ersetzen weder die Möglichkeit zur Meldung noch die manuelle Prüfung.
  • Standortfunktionen sind freiwillig und erfordern eine aktive Auswahl. Nutzer können die Freigabe in den Einstellungen widerrufen. Standorte oder private Informationen anderer Personen dürfen nicht ohne deren Berechtigung veröffentlicht werden.

5. Meldemöglichkeiten

Verdächtige Inhalte oder Verhaltensweisen können ohne Verlassen der App gemeldet werden:

  1. Bonierung melden: In der Detailansicht einer Bonierung die Meldefunktion auswählen und den Grund angeben.
  2. Nutzerprofil melden: Im Menü des betreffenden Profils „Nutzer melden“ auswählen und den Grund angeben.
  3. Allgemeines Anliegen: In den Einstellungen die Feedback-Funktion verwenden.

Zusätzlich können Meldungen per E-Mail an zachbaibai@gmail.com gesendet werden. Die Meldung sollte möglichst den Nutzernamen, die betroffene Bonierung oder Funktion, den Zeitpunkt und eine kurze Beschreibung enthalten. Inhalte, die möglicherweise CSAM darstellen, dürfen nicht heruntergeladen, kopiert oder per E-Mail weitergeleitet werden. Stattdessen soll nur der Fundort innerhalb der App beschrieben werden.

Bei unmittelbarer Gefahr für ein Kind ist unverzüglich die örtliche Polizei oder der örtliche Notruf zu kontaktieren (in Österreich: 133; europäischer Notruf: 112).

6. Prüfung und Maßnahmen

Eingehende Meldungen werden manuell geprüft. Eine erste Prüfung erfolgt grundsätzlich innerhalb von sieben Kalendertagen. Hinweise auf sexuellen Missbrauch oder sexuelle Ausbeutung von Kindern, unmittelbare Gefahren, Drohungen oder andere schwere Verstöße werden vorrangig und so schnell wie möglich bearbeitet.

Abhängig von Art und Schwere des Verstoßes können wir insbesondere:

  • Inhalte entfernen oder deren Zugriff einschränken;
  • Funktionen eines Kontos beschränken;
  • Konten vorläufig oder dauerhaft sperren oder löschen;
  • Versuche zur Umgehung von Maßnahmen unterbinden;
  • erforderliche Informationen im gesetzlich zulässigen Umfang zur Beweissicherung aufbewahren;
  • mit Strafverfolgungs- und Kinderschutzbehörden zusammenarbeiten.

Wird uns eine Darstellung des sexuellen Missbrauchs von Kindern bekannt, ergreifen wir im Einklang mit diesen Standards und dem anwendbaren Recht unverzüglich geeignete Maßnahmen, um den Zugriff zu unterbinden oder den Inhalt zu entfernen.

Bestätigte Fälle von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern melden wir, soweit gesetzlich erforderlich oder sachlich zuständig, an die zuständige Polizei bzw. Strafverfolgungsbehörde und/oder an das National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC). Gesetzlich zulässige Anordnungen und Ermittlungen der zuständigen Behörden unterstützen wir.

7. Dokumentation und Aufbewahrung

Meldedaten werden bis zum Abschluss der Prüfung und anschließend grundsätzlich für zwölf Monate aufbewahrt. Daten zu schweren Missbrauchs-, Sicherheits- oder Rechtsfällen können bis zu 36 Monate oder, soweit eine gesetzliche Pflicht oder behördliche Anordnung dies verlangt, länger gespeichert werden. Der Zugriff ist auf Personen beschränkt, die ihn für Prüfung, Sicherheit oder rechtliche Pflichten benötigen.

8. Ansprechpartner für Kinderschutz

Der für Kinderschutzanliegen zuständige Kontakt des Boniert!-Betreiberteams ist erreichbar unter:

E-Mail: zachbaibai@gmail.com

Dieser Kontakt bearbeitet Hinweise zu möglichem sexuellem Missbrauch oder sexueller Ausbeutung von Kindern, koordiniert Prüfungen und Maßnahmen und steht Google Play sowie zuständigen Behörden für Rückfragen zur Verfügung.

9. Aktualisierung dieser Standards

Wir überprüfen diese Sicherheitsstandards bei Änderungen der App, unserer Verfahren oder der rechtlichen und plattformbezogenen Anforderungen. Die jeweils veröffentlichte Fassung trägt ein Versionsdatum.

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